Parkordnung

Liebe Besucherinnen und Besucher,

Herzlich willkommen im Blühenden Barock. Unser Anliegen ist, das sich alle Gäste in unserer kulturhistorischen Anlage mit Dauergartenschau mit Märchengarten wohlfühlen. Um ein harmonisches Miteinander zu gewährleisten, wird beim Erwerb der Eintrittskarte / Saisonkarte die Parkordnung als vertragliche Grundlage anerkannt.

Allgemeine Sicherheitsbestimmungen

Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere Besucher*innen und verhalten sich so, dass kein anderer Besucher*innen belästigt oder gefährdet wird. Absperrungen jeglicher Art dürfen nicht überschritten werden, sie dienen dem Schutz und helfen Unfälle zu vermeiden. Das Beschädigen und Entfernen von Pflanzen und Pflanzenteilen ist untersagt. In Wasserbecken, Teichen oder Bächen ist das Baden verboten. Auf gemähten Rasenflächen ist das Sitzen, Liegen und Spielen gestattet. Ballspiele, Frisbees und Wurfobjekte aller Art sind im gesamten Park untersagt. Im Interesse der Tiere bitten wir Sie, diese nicht zu füttern.

Wir möchten Sie dringend darauf hinweisen, dass Sie Ihre Kinder jederzeit beaufsichtigen müssen, insbesondere in den Bereichen, die sich in der Nähe von Wasser befinden. Die Nutzung des Parkgeländes, einschließlich der Spielplätze sowie der fahrbaren und beweglichen Märchenelemente, erfolgt auf eigene Gefahr. Wir übernehmen keine Haftung für Unfälle oder Verletzungen, die durch unsachgemäße Nutzung oder mangelnde Aufsicht entstehen könnten. Ihre Sicherheit und die Ihrer Kinder liegt uns am Herzen, daher bitten wir um Ihre sorgfältige Aufmerksamkeit und Verantwortung.

Hunde sind willkommen, müssen aber an der kurzen Leine geführt werden. Sie sind von Pflanzflächen, Spielflächen, Tieren im Park und von Ausstellungsobjekten fernzuhalten. Die Führer von Hunden oder anderen Haustieren sind verpflichtet den Kot ihrer Tiere unverzüglich zu entfernen und mitzunehmen. Es gilt die Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde (Kampfhundeverordnung).

Im gesamten Park einschl. Gebäuden ist das Entfachen von Feuer, außer an dem vorgesehenen Platz im Märchengarten verboten.

Eine Mitnahme von alkoholfreien Getränken bis max. 1-Liter pro Person in Kunststoffverpackung ist erlaubt. Die Mitnahme von größeren Verpackungseinheiten (Bierkästen etc.) ist nicht gestattet.

Das mutwillige Lärmen und der lautstarke Betrieb von Elektrogeräten sind untersagt.

Bitte benutzen Sie für Abfall die dafür vorgesehenen Papierkörbe.

Das Blühende Barock ist eine historische Gartenanlage mit zum Teil schmalen Wegen. Damit alle Gäste den Aufenthalt im Park genießen können sind Regelungen zu fahrbaren Untersätzen notwendig:

Erlaubt ist das Mitführen von Hilfsmitteln für Menschen mit Beeinträchtigung z.B. Rollatoren, Rollstühlen etc.

Erlaubt ist das Mitführen von Dreirädern mit Führungsstange

Nicht erlaubt ist das Mitbringen und Mitführen folgender fahrbarer Untersätze: Fahrräder mit und ohne Motor, Dreiräder, Laufräder, Rutschautos z.B. Bobby-Cars, Roller, City-Roller, Skateboards in allen Varianten, Segways, Scooter, Elektroroller, Hoverboards, Rollschuhe und Inliners und ähnliches. Diese dürfen auch nicht geschoben oder im Kinderwagen / Buggy / Bollerwagen etc. verstaut auf das Gelände gebracht werden.

Die schmalen Wege im Park, insbesondere im Märchengarten, führen aus Sicherheitsgründen zu folgenden Einschränkungen beim Mitführen von Bollerwägen und Fahrradanhänger für den Transport von Kleinkindern.

Die Mitnahme von Bollerwägen und Fahrradanhänger rein für den Transport von Gegenständen (Essen, Getränke, Bekleidung) ist untersagt

In der Nebensaison und an Werktagen in der Hauptsaison ist das Mitführen von Kinderwägen, Zwillingskinderwägen, Buggys, Bollerwägen und Fahrradanhängern erlaubt. Aufgrund der schmalen Wege im historischen Park bitten wir jedoch, wenn möglich, darauf zu verzichten.

In der Hauptsaison an den Wochenenden, den Feiertagen und in den Herbstferien ist Mitführen von Bollerwägen und Fahrradanhängern nur gegen eine Gebühr gestattet.

An allen Kassen stehen Abstellanlagen für Fahrräder und Anhänger zur Verfügung. Weitere sind im nahen Umfeld z.B. Bärenwiese vorhanden.

Für Dienstpersonal gelten die oben angeführten Regelungen nicht.

Das Mitbringen von Spirituosen jeglicher Art ist untersagt.

Das Mitführen und/oder Konsumieren von Drogen und anderen Rauschmitteln ist grundsätzlich untersagt.

Zur Sicherheit unserer Besucher*innen ist die Mitnahme von gefährlichen Gegenständen (Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, Messer aller Art, Ketten, Schlagringe etc.) verboten.

Das Anbieten von Waren und Dienstleistungen, sowie von Werbung ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis der Geschäftsführung untersagt. Weiter ist die Durchführung von Befragungen, Zählungen und Kundgebungen politischer und sonstiger Art untersagt.

Bitte verlassen Sie bis spätestens bis 23.00 Uhr das Gelände, sofern nicht besondere Veranstaltungen angesetzt sind. Wir möchten Sie darum bitten, auf dem Heimweg Rücksicht auf die Anwohner zu nehmen und unnötigen Lärm und Müll zu vermeiden.

Eintritt

Der Eintritt ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte über die gekennzeichneten Zugänge gestattet, diese ist aufzubewahren und dem Kontrollpersonal auf Verlangen vorzuzeigen. Ab Eintritt sind die Eintrittskarten nicht übertragbar.

Ein kurzzeitiges Verlassen des Parks ist nur nach individueller Absprache mit dem Einlasspersonal möglich unter Vorlage des gültigen Tickets bzw. Vorzeigen des vom Aufsichtspersonal ausgegebenen Handstempel oder Armband.

Beim Betreten des Geländes und bei Aufenthalt auf dem Gelände des Blühenden Barocks ist das Kontrollpersonal befugt, eine Sichtung der Tascheninhalte und der mitgeführten Kinderwagen, Bollerwägen und ähnliches durchzuführen. Bei Verweigerung müssen wir leider den Eintritt versagen.

Der Zutritt zu Betriebsbereichen oder geschlossenen Veranstaltungen ist nicht möglich.

Gültigkeit der Eintrittskarten:

Tagesdatierte Tagestickets berechtigen zum einmaligen Eintritt in den Park am Tag des Besuchs.

Saisonkarten berechtigen zum mehrfachen Besuch innerhalb der Saison.

Tagesdatierte Tages-, Veranstaltungs-, Aktions- und Gruppentickets sind nur am Tag des Besuchs gültig. Wird das Ticket nicht eingelöst, verfällt das Ticket. Es besteht kein Anspruch auf den Besuch an einem anderen Tag, noch auf eine Entschädigung des Geldbetrages.

Ein Ersatz für verlorengegangene Eintrittskarten kann nicht geleistet werden.

Bei Sonderveranstaltungen wird ein Veranstaltungsticket benötigt. Das Tagesticket verliert bei Veranstaltungsbeginn seine Gültigkeit und das Gelände ist zu verlassen.

Aufgrund notwendiger Wartungsarbeiten, Reparaturen, aus Witterungsgründen und in Fällen höherer Gewalt können einzelne Anlagen nicht oder nicht während der gesamten Öffnungszeiten zur Verfügung stehen. Dies kann ohne Vorankündigung erfolgen. In diesen Fällen erfolgt keine Eintrittsgelderstattung.

Bei groben Verstößen gegen die Parkordnung oder bei Nichtbefolgen der Anweisungen unserer Mitarbeiter oder Sicherheitspersonal muss mit einem Parkverweis – ohne Rückvergütung des Eintrittspreises – gerechnet werden.

Sie haften für alle schuldhaft verursachten Schäden, die durch Missachtung der Benutzeranleitungen oder durch Verstöße gegen entsprechende Anordnungen des Personals oder durch mutwillige Beschädigung entstehen. Im Gelände des Blühenden Barock gilt die Polizeiverordnung der Stadt Ludwigsburg zur Sicherung der öffentlichen Ordnung und gegen umweltschädliches Verhalten in der jeweils gültigen Fassung.

Film- und Fotoaufnahmen

Kommerzielle Bild- und Fotoaufnahmen bedarf es einer schriftlichen Genehmigung durch die Geschäftsleitung. Weiter werden Film- und Fotoaufnahmen von verschiedenen Presse- und Medienagenturen getätigt.

Die Anfrage für eine Foto- und Drehgenehmigung ist zur Prüfung 2 Wochen vor dem Aufnahmetermin schriftlich per E-Mail info@blueba.de Die Dreh- und Fotogenehmigung gilt nicht für das Residenzschloss Ludwigsburg, hier ist eine gesonderte Drehgenehmigung einzuholen.

Es ist untersagt Drohnen oder andere ferngesteuerte Fluggeräte ohne Genehmigung aufsteigen zu lassen.

Im Blühenden Barock sind zur Gewährleistung der Sicherheit Videoüberwachungssysteme installiert. Das aufgezeichnete Bildmaterial wird ausschließlich zu Sicherheitszwecken verwendet und unverzüglich gelöscht, sobald es zur Erreichung des Überwachungszwecks nicht mehr erforderlich ist.

 

Die Haftung der Blühendes Barock Gartenschau GmbH und der von ihr beauftragten Personen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Hunde im Park

Das Mitbringen von Hunden ins Blühende Barock ist gestattet. Hunde müssen jedoch während des gesamten Besuchs an der kurzen Leine geführt werden und sind von Rasen-, Pflanz- und Spielflächen fernzuhalten. Die Halter sind verpflichtet, den Kot ihrer Tiere sofort zu entfernen. Der Zutritt zur Freiflugvoliere ist für Hunde nicht gestattet.
Das Mitbringen von Hunden – Blühendes Barock
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